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Gehen Sie mit Ihrer Chipkarte und Ihren 10 Euro KassengebĂĽhr immer erst zu ihrem Hausarzt, gehen Sie zum Spezialisten immer erst nach Beratung und Ăśberweisung durch diesen.
Wenn die Krankenkasse ein “Hausarztmodell” anbietet oder ein für Ihre Krankheit entwickeltes Organisationsprogramm (DMP) besteht, kann Ihnen nach Einschreibung die “Kassengebühr” ganz oder teilweise erlassen oder rückerstattet werden. Fragen Sie Ihre Krankenkasse oder Ihren Hausarzt.
Als Patientin oder Patient unserer Praxis sparen Sie Medikamentenkosten durch Muster aus unserem Schrank oder den Wechsel von teuren Originalpräparaten zu preiswerteren Nachfolgeprodukten. Bei leichteren Erkrankungen suchen wir nach Medikamenten aus unserem Musterschrank oder entscheiden, ob altbewährte “Hausmittel” ausreichen. So haben Sie die Praxisgebühr gleich wieder heraus.
Heben Sie alle Quittungen sorgfältig auf. Wir beraten Sie, wie Sie zur Zuzahlungsbefreiung kommen.
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